Beratungsgespräche nach Corona ...

Beratungsgespräche bieten wir nach wie vor digital (per Teams oder Zoom), persönlich und selbstverständlich auch telefonisch an; vereinbaren Sie gerne einen Termin.

Aktuelles - Umsatzsteuer-Pauschalierungsatz wird nochmals abgesenkt

Ab 1.1.2023 wird der Pauschalierungssatz bei der Umsatzsteuer von 9,5% auf 9,0% herabgesetzt werden. Das verringert nochmals die Einnahmen.

Gerne berate ich Sie zu den Auswirkungen für Ihren landwirtschaftlichen Betrieb.

 

Aktuelles - Die Frist zur Abgabe der Grundsteuer-Erklärung ist abgelaufen:

Im Jahr 2022 werden landwirtschaftliche Betriebe und Grundstücke neu bewertet.

Am 31. Januar 2023 ist die Frist zur Abgabe der Erklärung im Zuge der Grundsteuerreform abgelaufen. Kommen Sie einer Aufforderung durch das Finanzamt zuvor und reichen Sie die Erklärung baldmöglichst ein.

Gerne unterstütze ich Sie bei den entsprechenden Angaben und Erklärungen.

 

Waldweg

Steuerberatung und Gestaltung für Landwirte

Ob Landwirte oder Forstwirte, ob Nebenerwerbslandwirt oder Genossenschaft ...
Wir betreuen Sie mit allen LuF-Einkünften und Ihren anderen sonstigen Einnahmen.

Ob Tierzucht oder Ackerbau, Gemüsebaubetriebe oder Hofladen, Schäferei oder Imkerei, Obstbau oder Zierpflanzen, Pferdezucht oder Alpakazucht ...
Jeder erfordert besondere steuerliche und unternehmerische Beratung.

 

Landwirtschaft und Forstwirtschaft sind keine Wirtschaftsformen wie jede andere

Maßgebliche Produktionsgrundlage ist der Grund und Boden, der bekanntlich nicht vermehrbar ist, aber vielen Begehrlichkeiten von anderen Seiten unterliegt, deshalb ist er teuer.

Weiterhin hängt der Produktionserfolg unmittelbar von der Natur ab: Klima und Wetter, Landschafts- und Bodenart, Wachstum und Gesundheit von Pflanzen und Tieren.

Außerdem müssen die Fördermittel für Ökologie und Schutz der Landschaft berücksichtigt werden.

Das prägt die Besteuerung der Land- und Forstwirtschaft und unterscheidet sie von anderen Wirtschaftszweigen. Umso wichtiger ist es, die richtigen Antworten auf die Fragen zu bekommen, die sich in steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Hinsicht daraus ergeben.

 

Landwirtschaftliche Buchstelle

Bei dem Titel „Landwirtschaftliche Buchstelle“ handelt es sich um eine gesetzlich geschützte Bezeichnung, die nur an Personen verliehen wird, die für die Beratung der Landwirte und Forstwirte eine besondere Sachkunde nachweisen. Dies sind insbesondere Kenntnisse auf dem Gebiet der steuerlichen Besonderheiten, der landwirtschaftlichen Betriebswirtschaft einschließlich dem landwirtschaftlichen Rechnungswesen und der Statistik, des Agrarkreditwesens, des Agrarrechts, des Höferechts (in Hessen die Hessische Landgüterordnung), des besonderen Erbrechts für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, des Landpachtrechts und des Grundstücksverkehrsrechts.

 

Datenschutz

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